Gesetzliche Grundlage
Bist du selbst betroffen oder kennst Menschen mit Behinderungen? Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben ist Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Leistungen für Teilhabe behinderter Menschen und Eingliederungshilfe sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert!