Bist du selbst betroffen oder kennst Menschen mit Behinderungen?
Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben ist Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Leistungen für Teilhabe behinderter Menschen und Eingliederungshilfe sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert!